Fördermittel

 

Download Kodex für die wohnwirtschaftliche Kreditwirtschaft (24 kByte)

Wie bei allen anderen Kreditinstrumenten empfehlen wir zu prüfen, ob es für das jeweilige Projekt Fördermittel oder Zuschüsse gibt.

Der Kreditfachmann wählt in aller Regel nach dem Vorlegen eines konkreten Projekts entsprechende Fördermittel und Richtlinien aus. Die verschiedenen „Töpfe“ werden im Abstand von ca. 14 Tage vom Gesetzgeber angepasst. Zu IST bei Fördermitteln, dass Selbst Eine Zusage Nur solange Gültigkeit hat, Wie Sterben Richtlinie aufrecht erhält WIRD und Mittel vorhanden Sind Vorbehalt Dieseklausel steht bei schnellen allen Fördermitteln in den Richtlinien.

 

 

 

Zur Website www.baufoerderer.de - Gemeinschaftsprojekt der
Verbraucherzentrale Bundesverbandes eV und der KfW-Förderbank.
 
KfW-Wohneigentumsprogramm

Stand ab dem 23.12.2022

Die Programme werden ständig aktualisiert.


- Alle Angebote sind freibleibend bis zur Genehmigung des Vorhabens. Sollte der Bau vor der Genehmigung begonnen worden sein, besteht kein Förderanspruch mehr. -

Wohn-Riester fördert „selbstgenutztes Wohnen“
 
Am 4. Juli 2008 hat der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, dass rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Unter dem Begriff „Wohn-Riester“ werden auch zertifizierte Bausparverträge und Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien im Inland und die Ankäufe von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften gefördert.

 

Die wichtigsten Regelungen zu „Wohn-Riester“ im Überblick
 
Entnahme bis max. 100 %:
Aus bereits angesparten, steuerlichen Riester-Verträgen können künftig bis zu 100 % für den Kauf oder den Bau der selbst genutzten Immobilie genutzt werden. Zudem dürfen Riester-Sparbeträge und die Förderbeträge auch genutzt werden, um die auf der Immobilie lastenden Altschulden zu tilgen.
Übergangsregelung: Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gilt für die Übernahme zur Verwendung für Wohneigentum 2008 und 2009 ein Mindestbetrag von 10.000 €.

Höhe der Förderung:
Grundzulage je Riester-Sparer: 154,00 € pro Jahr § 84 EStG
Zulage pro Art (geb. bis 31.12.07): 185,00 € pro Jahr § 85 EStG
Zulage pro Art (geb. ab 01.01.08): 300,00 € pro Jahr § 85 EStG

Voraussetzung für die Förderung:
Einzahlung von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (mindestens 60 €/maximal 2.100 €) auf den Riester-Vertrag. Wer weniger anspart, erhält die Zulage anteilig. Diese Ausgaben (Eigenbeiträge und Zulagen) können bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
 
Anreize für unter 25-Jährige:
Für junge Menschen unter 25 Jahren, gemäß § 79 Satz 1 und § 88 EStG, gibt es bei Vertragsabschluss einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € einmalig.

Versteuerung:
In der Ansparphase: Steuerfreistellung der Beiträge.
In der Auszahlungsphase: Die Leistung (Beiträge, Zulagen und Erträge) wird nachgelagert besteuert.
 
Ob die jeweilige Wohnanschaffung förderfähig ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

 

 

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